Fragen zum iPad während der schulischen Verwendung
Die Schülerinnen und Schüler werden weiterhin vorrangig mit einem Stift auf dem iPad oder einem Blatt Papier schreiben. Die Tastatur kann zur Textproduktion eingesetzt werden.
Es ist die Aufgabe der Schule, den Kindern und Jugendlichen den richtigen Umgang mit den iPads zu vermitteln. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen nicht nur den technischen Umgang mit den Geräten beherrschen, sondern mit und über Medien lernen. In den Bereichen der Medienerziehung sind wir auf eine Erziehungspartnerschaft mit den Eltern angewiesen.
Da die Geräte von den Eltern gekauft wurden, müssen wir Sie bitten, sich direkt an den Händler zu wenden, bei dem Sie das Gerät oder Zubehör gekauft haben.
Handelt es sich bei dem defekten Gerät um ein Leihgerät des Sachaufwandsträgers, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schule auf (tablets@jakob-brucker-gymnasium.de).
Zur Überbrückung der Reparaturzeit können bei der Schule in geringer Anzahl iPads und digitale Stifte ausgeliehen werden.
Das Betriebssystem iOS und die von der Schule installierten Apps werden automatisch aktualisiert. Um das Netzwerk der Schule nicht zu belasten, sollen diese Updates zuhause im eigenen WLAN durchgeführt werden.
Für das iPad existieren keine verbreiteten Virenprogramme. Das hat Maßgeblich damit zu tun, wie die Software des iPads aufgebaut ist. Das iPad arbeitet nach dem Sandboxing-Prinzip. Jede App ist in sich geschlossen und kann nicht auf andere Teile des Betriebssystems zugreifen. Das macht ein Virenprogramm zum einen unnötig und zum anderen ist es technisch nicht nutzbar.
Das iPad muss vor der Inbetriebnahme in das schuleigene MDM (Mobile Device Management) aufgenommen sein. Falls das iPad bereits im MDM registriert ist, können Sie bei der Einrichtung die vorgegebenen Schritte auf dem iPad befolgen. Bei der Frage nach dem Schnellstart muss „Manuell konfigurieren“ ausgewählt werden. Anschließend muss eine Verbindung mit dem eigenen WLAN hergestellt werden. Alle Apps der Schule werden anschließend automatisch installiert.
Falls eine Versicherung bei ACS abgeschlossen wurde, kontaktieren Sie bitte den Händler (tabletklasse@acsgroup.de), um die weitere Schritte für einen Ersatz zu planen.
Die Unterrichtsunterlagen sollen nach Möglichkeit in einer Cloud (iCloud, OneDrive, BayernCloud) gespeichert werden. Damit stehen alle Dateien auch nach einem Gerätetausch sofort wieder komplett zur Verfügung.
Für Dateien aus Goodnotes existiert aktuell noch keine Möglichkeit für ein automatisches Update mit der iCloud. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler manuell Updates erstellen. Bei anderen Clouds (OneDrive) können automatische Updates eingestellt werden.
Das iPad sollte immer mit biometrischen Daten (Touch ID & Code) geschützt werden. Die Eltern wissen auch immer den aktuellen Sperrcode.
Durch zu häufiges Eingeben des falschen Codes wird das iPad komplett zurückgesetzt werden, was zu einem Verlust aller nicht in einer Cloud gespeicherten Daten führt. Kontaktieren Sie umgehend die Schule (tablets@jakob-brucker-gymnasium.de). Vielleicht finden wir eine andere Lösung.
Für den Unterricht gilt der Grundsatz: „Mehr als 0 und 1 – mehr als ganz oder gar nicht“. Vielmehr sollen sich traditionelle Lernmittel wie Bücher und digitales Arbeiten ergänzen.
Eine Leitidee ist: Produzieren statt Konsumieren.
Wir wollen uns gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern von grundlegenden Funktionen zu komplexen Lernprodukten entwickeln.
Zu Beginn werden folgende Inhalte im Vordergrund stehen:
- Grundlegende Bedienung des iPads
- Arbeiten in Goodnotes
- Kommunizieren, Arbeitsmaterial empfangen und abgeben
- Kollaborativ (gemeinsam) arbeiten
Alle in Goodnotes erzeugten Dateien können als PDF exportiert und in einem eigenen Ordner gespeichert werden. Dadurch können die Unterlagen auch nach Ende des Schuljahres genutzt werden. Um Speicherplatz zu sparen, können die Goodnotes-Dateien anschließend gelöscht werden. Die Erfahrungen des Pilotversuchs werden zeigen, wie groß die Dateien werden.
Gegen Schuljahresende werden wir uns mit den Schülern nach einer geeigneten Lösung umsehen.
Am JBG wurde für die Schüler ein eigener Mebis-Kurs eingerichtet. Hierin sind alle wichtigen Hinweise und Anleitungen enthalten.
Das Ministerium arbeitet gerade an einer Vereinheitlichung des Lizenzmodells aller Verlage. Wir werden im Rahmen des Pilotversuchs untersuchen, ob digitale Hefte in allen Fächern sinnvoll sind. Zudem ist die Finanzierung für die Zukunft nicht sichergestellt, sodass es zu evtl. Mehrkosten für die Eltern kommen könnte. Wir arbeiten an einer Lösung, die unter Umständen noch etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Falls die Schultaschen in der Pause im Klassenzimmer verbleiben, wird dieses abgeschlossen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, ein Schließfach am JBG anzumieten. Frau Sirch hilft hier gerne weiter.
Classroom ist ein pädagogisches Werkzeug für den Unterricht, dass nur funktioniert, solange die Geräte eine Bluetooth-Verbindung haben. Nach dem Unterricht gibt es keine Verbindung vom Lehrergeräte zu anderen iPads.
Lehrkräfte können im Unterricht
– den Bildschirm einzelner Schüler sehen.
– bestimmte Apps auf den iPads der Schüler öffnen oder verbieten.
– Materialien verteilen.
– iPads sperren.
Es können keine
– privaten Daten eingesehen werden.
– Bilder oder Datei gelöscht werden.
– Einstellung verändert werden.
– Nutzungszeiten einzelner Anwendungen gesehen werden.
– nach Abschluss des Unterrichts keine Daten gespeichert werden.
Durch eine einheitliche Ausstattung können Geräte optimal genutzt und Reibungsverluste vermindert werden. iPads bieten aus unserer Sicht die besten Voraussetzungen in Bezug auf Leistung, Kosten, Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, verfügbare Apps, zentrale Verwaltung, Akkulaufzeit und Verfügbarkeit.
Zudem ist die Infrastruktur der Schule bereits auf Apple-Geräte ausgerichtet: Apple-TV zur kabellosen Bildübertragung auf den Beamer und iPads als Lehrerdienstgeräte. Eine einheitliche Ausstattung ist für die pädagogische und didaktische Arbeit im Klassenzimmer zentral.
Da alle iPads im sogenannten MDM-System „Relution“ der Schule eingeschrieben sind, können diese für den Unterricht eingeschränkt werden. Den Schülerinnen und Schülern stehen dann nur die von der Lehrkraft freigegebenen Apps zur Verfügung.
Gelegentlich kann es passieren, dass iPads nach Unterrichtsende in diesem Modus hängen bleiben. Die Lehrkraft kann den Modus dann erneut starten und wieder beenden, was das Problem beheben sollte. Falls Ihr Kind erst nach Unterrichtende bemerken sollte, dass das iPad noch eingeschränkt ist, melden Sie oder Ihr Kind sich kurz bei Herrn Wohlgemuth, um diese Einschränkung zu beenden.
Fragen zur Verwaltung der iPads im MDM
iPads, die direkt über ACS eingekauft wurden, werden ohne Mehrkosten automatisch eingebunden.
Geräte, die bei einem anderen Händler gekauft wurden, müssen auf Werkseinstellung zurückgesetzt werden. Es darf keine Apple-ID-Anmeldung vorhanden sein. Die Geräte werden bei der Schule abgegeben und gegen eine Gebühr von 40 Euro (zuzüglich versichertem Versand) von der Firma „PC-Future“, die unser MDM-administriert, eingebunden.
Während der Unterrichtszeit können Lehrkräfte den Funktionsumfang des iPads einschränken (z.B. beschränken auf bestimmte Apps). Dadurch sollen Ablenkungen und Fremdbeschäftigung im Unterricht vermieden werden.
Nach dem Unterricht sind keine Einschränkungen aktiv, sodass Sie als Eltern entschieden können, wie die Geräte in der Freizeit genutzt werden. Allerdings benötigen die Schülerinnen und Schüler auch hier eine Führung. Über die Funktion „Bildschirmzeit“ lassen sich Apps und Betriebszeiten passgenau einschränken.
Gerne unterstützen wir die Eltern bei einsprechenden Elternabenden.
Unsere Partnerfirma „PC-Future“ verwaltet das MDM mit der Software „Relution“ im Auftrag der Schule. Von der Schule werden nur Vorname, Nachname und Gerätenummer übermittelt. Die Firma nutzt europäische Server und sichert die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere der DSGVR) zu.
Administratoren können
- zentral gekaufte Apps auf alle Schulgeräte verteilen.
- Einstellungen vornehmen (WLAN-Schlüssel verteilen).
- ein gestohlenes oder verlorenes iPad in den Modus „Verloren“ setzen (Im Bildschirm erscheint eine spezifische Anzeige und die ungefähre Position des iPads wird übermittelt).
- keine Inhalte (Dateien, Verläufe, ….) sehen oder auslesen.
Fragen zur möglichen Einschränkung der iPad-Nutzung durch die Eltern
Wenn Sie Ihrem Kind über Ihren eigenen Account einen sogenannten „Kinderaccount“ angelegt haben, können Sie über die Funktion „Bildschirmzeit“ Zeitlimits für einzelne Apps oder das ganze iPad festlegen.
Ihr Kind kann auch ohne Apple-ID im Unterricht arbeiten. Alle Apps, die für den Unterricht notwendig sind, werden von der Schule bereitgestellt. Allerdings benötigt Ihr Kind eine Apple-ID, um Apps zu installieren, oder um die iCloud nutzen zu können.
Falls Sie kein eigenes Apple-Gerät besitzen sollten, können Sie die Apple-ID auch mit dem iPad Ihres Kindes anlegen. Allerdings sollte das Kind mit seiner Apple-ID angemeldet sein, sobald Sie die Apple-ID eingerichtet haben. Hier finden Sie eine Anleitung zum Anlegen einer Apple-ID: https://support.apple.com/de-de/HT204316
Um das iPad Ihres Kindes einschränken zu können, ist es zwingend notwendig, dass Sie für Ihr Kind einen Kinderaccount über Ihre eigene Apple-ID einrichten. Wichtig ist, dass Sie das Geburtsdatum Ihres Kindes richtig angeben, da dieser Eintrag später nicht geändert werden kann. Eine Anleitung dazu finden Sie hier: https://support.apple.com/de-de/HT201084
Bitte achten Sie bei der Einstellung der Bildschirmzeit darauf, dass Sie die Unterrichtszeiten nicht einschränken. Keine Angst, die Einschränkungen können immer wieder angepasst werden. Eine Anleitung zur Verwendung der Bildschirmzeit finden Sie hier: https://support.apple.com/de-de/HT201304
Fragen zur finanziellen Förderung
Alle Geräte der an der Pilotphase teilnehmenden Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 werden im Schuljahr 2024/25 mit einer Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von voraussichtlich 350 € gefördert. Die Beantragung der Förderung wird voraussichtlich ab September möglich sein. Wir teilen Ihnen die genaue Vorgehensweise per Elternbrief mit, sobald uns die entsprechenden Details bekannt sind. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Mindestkriterien, die im Elternbrief veröffentlich wurden, eingehalten werden und das Gerät nach Bekanntgabe des Förderzeitraums gekauft wurde.
Mindestkriterien:
- iPad mit einer Bildschirmmindestgröße von 10“ (iPad 9. oder 10. Gen., iPad Air, iPad Pro)
- mindestens 64 GB Speicherplatz
- ohne SIM-Karte (ohne Cellular)
- kompatibler Eingabestift
- kompatible Tastatur
Der Förderantrag muss bis spätestens Februar 2025 eingereicht werden.
Für Familien mit Unterstützungsbedarf stehen in einem gewissen Umfang Leihgeräte zur Verfügung. Diese Geräte sind so eingerichtet, dass die Schüler im Unterricht damit arbeiten können. Es können jedoch keine Apple-ID angelegt und damit auch keine Apps installiert werden. Die Verwendung der BayernCloud wird möglich sein. Falls Sie Bedarf für ein Leihgerät haben, schreiben Sie eine Nachricht an: tablets@jakob-brucker-gymnasium.de und wir besprechen die weiteren Schritte.
Eine weitere Förderung über SGB-II-Leistungen (Sonderbedarf gemäß §21 Abs. 6 SGB II) werden in der Regel nicht bewilligt.
Falls Sie Förderbedarf haben sollten, nehmen Sie bitte vor dem Kauf eines iPads unbedingt Kontakt mit der Schule auf: tablets@jakob-brucker-gymnasium.de
Sie besitzen bereits eine iPad, welches die Mindestkriterien erfüllt und das Kind im Unterricht verwenden soll. Das innerhalb des Förderzeitraums gekaufte Zubehör für dieses iPad ist dann förderfähig.
Bitte reichen Sie mit dem Förderantrag für das Zubehör auch die Rechnung des iPads ein, damit erkennbar ist, dass die Mindestkriterien erfüllt werden.
Die Förderung richtet sich nach dem tatsächlich bezahlten Betrag für das Zubehör. Pro Kind kann nur einmal eine Förderung in Anspruch genommen werden.
Fragen zum Kauf des iPads
- iPad mit einer Bildschirmmindestgröße von 10“ (iPad 9. oder 10. Gen., iPad Air, iPad Pro)
- mindestens 64 GB Speicherplatz
- ohne SIM-Karte (ohne Cellular)
- kompatibler Eingabestift
- kompatible Tastatur
Die Anschaffung einer Versicherung wird empfohlen. Um auf dem iPad ein ordentliches Schriftbild zu erlangen, kann die Anschaffung einer sogenannten paperlike-Folie sinnvoll sein.
Für schulische Zwecke ist ein iPad mit 64 GB ausreichend. Für eine intensive private Nutzung (z.B. Spiele, Fotos, Videos, Installation vieler Apps, Download von Filmen/Serien) kann es sinnvoll sein, das Gerät mit einem größeren Speicher zu wählen.
Das iPad der 9. Generation ist für den Unterricht sehr gut geeignet. Das aktuelle iPads 10. Generation besitzt einen größeren Bildschirm. Apple behält sich vor, ältere Generation zu gegebener Zeit nicht mehr mit dem aktuellsten iOS-Betriebssystem auszustatten, allerdings sind selbst dann, die älteren Generationen weiter einsatzfähig. In der Regel können bestimmte Apps nicht mehr aktualisiert oder installiert werden. Den schulischen Ablauf sollte dies jedoch nicht einschränken.
Wenn das Gerät die Mindestanforderungen erfüllt, kann es gegen eine Gebühr von 40 Euro in die schulische Geräteverwaltung aufgenommen werden, siehe: „Wie lasse ich mein iPad in die schuleigene Geräteverwaltung MDM einbinden?“ Das iPad sollte dann am Sammeltermin abgegeben werden, um die Kosten für einen versicherten Versand zu sparen.
Seit diesem Jahr sind auch sogenannte Refurbished-Geräte förderfähig, wenn sie die Mindestkriterien erfüllen und bei einem gewerblichen Händler gekauft wurden, der eine einjährige Garantie gewährt. Lassen Sie sich vom Händler unbedingt garantieren, dass es keine bestehende DEP-Einschreibung gibt. Geräte, die z.B. von einer Firma in deren Organisation eingeschrieben wurden, können ausschließlich von dieser Firma ausgeschrieben werden. Ist das nicht der Fall, muss der Kauf rückabgewickelt werden und ein neues Geräte angeschafft werden.
Das iPad samt genanntem Zubehör kann grundsätzlich bei einem Händler Ihrer Wahl gekauft werden – bitte beachten Sie jedoch, dass das iPad stets in die schulische Geräteverwaltung eingebunden werden muss! Bereits vorhandene oder gebraucht gekaufte iPads und iPads aus dem normalen Fachhandel sind dies nicht. Siehe dazu „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?“
Bei einer Bestellung des iPads im Shop unseres Partners ACS erfolgt die Einbindung in die schulische Geräteverwaltung direkt ohne zusätzliche Gebühren.
Die Schule strebt mit der Projektteilnahme eine Vollausstattung aller beteiligten Klassen mit digitalen Endgeräten (iPads) an. Es gibt keinen Zwang, dass sich die Erziehungsberechtigten am Förderprogramm beteiligen. Die Förderung der Beschaffung eines mobilen Endgeräts bleibt ein Angebot. Nehmen Erziehungsberechtigte dieses Angebot nicht an, stellen die Schulen nach Möglichkeit mobile Endgeräte aus dem Leihgerätepool der Schule.
Ein Anspruch von Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten auf einen Unterricht ohne digitale Endgeräte besteht nicht. Es obliegt grundsätzlich der pädagogischen Freiheit im Rahmen des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags gemäß Art. 1 und 2 BayEUG zu entscheiden, welche Unterrichtsmethoden und -werkzeuge eingesetzt werden.
Die Mindestkosten bei einem Kauf über unseren Partner ACS betragen ca. 500 Euro (iPad 387 Euro, Stift 60 Euro, Tastaturhülle 60 Euro, empfohlene Versicherung 60 Euro). Die jährlichen Kosten für die Lizenz unseres schulischen MDM-Systems belaufen sich auf 22 Euro. Falls das Gerät nicht bei ACS gekauft wurde, müssen zusätzlich einmalig 40 Euro für die Einbindung in das MDM bezahlt werden.
Nein. Zubehör kann so wie das iPad bei einem Händler Ihrer Wahl gekauft werden.
Hinweis zu ACS: Im Shop finden Sie unter dem Reiter „Zubehör“ detailiertere Informationen zum Zubehör als im Bestellvorgang.
Fragen beim Übertritt während des Schuljahres in eine Klasse, die am Pilotversuch teilnimmt
Sie können im Shop unseres Partner ACS-Group (www.tabletklasse.de) jederzeit ein passendes Gerät erwerben. Wichtig ist, dass Sie darauf achten, dass die Mindestanforderungen (siehe: „Welche iPad-Ausstattung wird für den Unterricht benötigt?“) erfüllt sind. Geben Sie beim Kauf unbedingt das Jakob-Brucker-Gymnasium an, damit das Gerät kostenlos ins DEP für die schuleigene Verwaltung eingeschrieben werden kann. Bitte informieren Sie uns zusätzlich unter tablets@jakob-brucker-gymnasium.de über den Kauf.
Sie können das Gerät natürlich bei jedem Händler Ihrer Wahl kaufen. Beachten Sie dazu den Punkt „Wo kaufe ich das iPad?“.
Alternativ können Sie auch ein iPad der Schule für das restliche Schuljahr ausleihen, falls noch Leihgeräte vorhanden sind. Diese Geräte sind so eingerichtet, dass die Schüler im Unterricht damit arbeiten können. Es können jedoch keine Apple-ID angelegt und damit auch keine Apps installiert werden. Die Verwendung der BayernCloud wird möglich sein.
Grundsätzlich gelten auch für später gekaufte iPad die gleichen Förderkriterien. Beachten Sie dazu die Fragen zur finanziellen Förderung. Es muss darauf geachtet werden, dass der Förderantrag bis zum 23.2.2024 eingereicht sein muss. Um danach eine Förderung erhalten zu können, müssen Sie mit dem Kauf des Gerätes warten, bis ein neuer Förderzeitraum beginnt. Falls die Pilotphase mit Förderung verlängert wird, erhalten Sie von der Schule eine entsprechende Information.
An wen kann ich mich mit weiteren Fragen wenden?
Bitte schreiben Sie eine Mail an tablets@jakob-brucker-gymnasium.de. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.