Oskar-Karl-Forster-Stipendium

Bedürftige Schüler an Gymnasien in Bayern können aus Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds einmalige Beihilfen für folgende Zwecke erhalten: Zur Beschaffung teurerer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z.B. Musikinstrumente) oder zur Ermöglichung der Teilnahme an größeren Lehr- und Studienfahrten (auch Orchester- und Chorwochen), wenn diese als schulische Veranstaltungen in Zusammenhang mit einem einschlägigen Unterricht stehen. Die Vergabe der Beihilfen, die mindestens 25,00 € und höchstens 300,00 € betragen, erfolgt auf schriftlichen Antrag und auf Befürwortung der Schule.

Ich bitte insbesondere die Teilnehmer/innen von Sprach- und Studienfahrten, rechtzeitig Anträge zu stellen. Antragsformulare können im Sekretariat abgeholt werden.

von Dr. C. Kalbas