Fahrkarten beantragt?

Wir erinnern nochmals alle Oberstufenschüler mit Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges daran, falls benötigt, die Fahrkarten fürs nächste Schuljahr zu beantragen. Bitte Kindergeldbescheinigung beilegen. Schüler, die bisher Anspruch hatten, in deren Familien aber weniger als drei Kindergeldberechtigte sind, kaufen die Fahrkarten selbst und beantragen die Erstattung (Familienbelastungsgrenze € 395,00) mit Belegen am Ende des nächsten Schuljahres von Landratsamt bzw. Stadt zurück. Wer die Kostenübernahme bei Benutzung des eigenen KFZs beantragen will, muss dies zu Schuljahresbeginn mit beglaubigter Kopie des Stundenplans nachweisen. Vordrucke gibt’s im Sekretariat.

von G. Klauer (Sekr.)